Sprungregress
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Sprungregress — ⇡ Sprungrückgriff … Lexikon der Economics
Sprungrückgriff — Sprungregress; beim Wechsel oder Scheck zulässige Form des ⇡ Rückgriffs. Der Inhaber braucht sich nicht an die Reihenfolge der Wechsel bzw. Scheckverpflichteten zu halten, sondern kann bei jedem einzelnen der Indossanten, Bürgen und auch bei dem… … Lexikon der Economics
Regress (Recht) — Regress (lat. regressus „Rückkehr“) bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten (zum Beispiel nach § 823 BGB), der diesem gegenüber zur Haftung verpflichtet ist. Dieser Regress im Sinne der Rechtswissenschaft… … Deutsch Wikipedia
Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] … Universal-Lexikon
Rückgriff — Regress; Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen. I. Allgemein:R. nimmt: 1. Wer auf ⇡ Schadenersatz in Anspruch genommen worden ist und nunmehr von einem Dritten Ersatz des von ihm zum Zweck des Schadensersatzes Geleisteten… … Lexikon der Economics