Sprungregress

Sprungregress
Sprungregress,
 
Geldwesen: Wechsel.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Sprungregress — ⇡ Sprungrückgriff …   Lexikon der Economics

  • Sprungrückgriff — Sprungregress; beim Wechsel oder Scheck zulässige Form des ⇡ Rückgriffs. Der Inhaber braucht sich nicht an die Reihenfolge der Wechsel bzw. Scheckverpflichteten zu halten, sondern kann bei jedem einzelnen der Indossanten, Bürgen und auch bei dem… …   Lexikon der Economics

  • Regress (Recht) — Regress (lat. regressus „Rückkehr“) bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten (zum Beispiel nach § 823 BGB), der diesem gegenüber zur Haftung verpflichtet ist. Dieser Regress im Sinne der Rechtswissenschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] …   Universal-Lexikon

  • Rückgriff — Regress; Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen. I. Allgemein:R. nimmt: 1. Wer auf ⇡ Schadenersatz in Anspruch genommen worden ist und nunmehr von einem Dritten Ersatz des von ihm zum Zweck des Schadensersatzes Geleisteten… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”